BK11-24-005 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 149 Abs. 1 Nr. 5 TKG

§ 149 Abs. 1 Nr. 5 TKG, § 214 TKG i.V.m. § 192 TKG

Antrag der goetel GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über einen diskriminierungsfreien offenen Netzzugang

Die goetel GmbH hat mit dem per E-Mail am 27. 09. 2024 eingegangenen Schreiben vom 27. 09. 2024 bei der Bundesnetzagentur ihren Antrag im o.g. Verfahren auf Beilegung des Streits mit der Telekom Deutschland GmbH zurückgezogen. Aufgrund dessen wurde das Verfahren von der Beschlusskammer am 30. 09. 2024 eingestellt.

BK11-24/005

Zum Antrag:

Stand: 01.10.2024

Mastodon