BK11-24-004 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 149 Abs. 1 Nr. 5 TKG

§§ 149 Abs. 1 Nr. 5, 214 TKG i.V.m. § 192 TKG

Antrag der Firma System- und Anlagentechnik Gnauck auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Gewährung offenen Netzzugangs zu öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzen und Telekommunikationslinien
hier: Verfahrenseinstellung

Die Firma System- und Anlagentechnik Gnauck hat mit dem per E-Mail am 04.12.2025 eingegangenen Schreiben vom 04.12.2025 bei der Bundesnetzagentur ihren Antrag im o. g. Verfahren auf Beilegung des Streits mit der Vodafone GmbH zurückgezogen. Aufgrund dessen wurde das Verfahren von der Beschlusskammer am 12.12.2025 eingestellt.

BK11-24-004

Zum Antrag:

Stand: 12.12.2025

Mastodon