BK11-24-003 Einheitliche Informationsstelle
Sonstige Mitteilung (§ 211 Abs. 2 TKG)

§214 TKG i.V.m. §§  211 Abs. 2, 134 Abs. 4 und Abs. 5 TKG

Antrag des Herrn [BuGG] auf Erlass einer Entscheidung über die Anordnung zur Mitnutzung von bestehender Netzinfrastruktur Dritter;
hier: Beschluss

Mit Beschluss vom 21.03.2024 wird der Antrag wegen Unzulässigkeit abgelehnt.

BK11-24/003

Zum Antrag:

Stand: 27.03.2024

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