BK11-24-003
Einheitliche Informationsstelle
Sonstige Mitteilung (§ 211 Abs. 2 TKG)
§214 TKG i.V.m. §§ 211 Abs. 2, 134 Abs. 4 und Abs. 5 TKG
Antrag des Herrn [BuGG] auf Erlass einer Entscheidung über die Anordnung zur Mitnutzung von bestehender Netzinfrastruktur Dritter;
hier: Beschluss
Mit Beschluss vom 21.03.2024 wird der Antrag wegen Unzulässigkeit abgelehnt.
BK11-24/003
Stand: 27.03.2024