BK11-24-002 Einheitliche Informationsstelle
Sonstige Mitteilung (nach § 211 TKG)

§§ 211 Abs. 2 i.V.m. § 128 Abs. 4 TKG

Antrag der Stadt Blankenburg (Harz) auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Anordnung der gemeinschaftlichen Verlegung von Glasfaserleitungen

Die Stadt Blankenburg (Harz) hat mit Schreiben vom 05.03.2024 folgenden Antrag auf Anordnung der gemeinschaftlichen Verlegung von Glasfaserleitungen gestellt:

„Ich beantrage die die Anordnung der gemeinschaftlichen Verlegung von Glasfaserleitungen nach § 128 Abs. 4 TKG durch die Bundesnetzagentur in 38889 Blankenburg (Harz) in den Straßen Tränkestraße, Krumme Straße, Bäuersche Straße, Vincentstraße, und einem Teil der Harzstraße gegenüber

Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG (UGG), Adalperostr. 82-86, 85737 Ismaning

und

Telekom Deutschland GmbH, Landgrabenweg 151, 53113 Bonn.“

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK11-24-002 geführt.

Die öffentliche mündliche Verhandlung in dem Verfahren findet am 04.09.2024 ab 10.00 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur Tulpenfeld 4, 53113 Bonn statt.

Dabei wird sowohl eine persönliche Teilnahme in den Räumlichkeiten der Bundesnetzagentur als auch eine Teilnahme über Video- oder Telefonzuschaltung möglich sein.
Für die Videoteilnahme bedarf es der Verwendung des Plug-Ins von Web-Ex. Für die Teilnahme mittels Telefon sind keine weiteren Voraussetzungen erforderlich. Einwahldaten für die öffentliche mündliche Verhandlung werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung berührt werden, können die Beiladung zum Verfahren beantragen. Entsprechende Anträge sind zu richten an

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an: bk11.postfach@bnetza.de.

Hinweise:

1. Sofern eine Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten (inkl. einer Liste, in der die Schwärzungen substantiiert begründet sind). Sofern keine öffentliche Fassung beigefügt wird, wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält (vgl. § 216 TKG).

Soweit in dem Dokument personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des/der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.

2. Gemäß § 215 Abs. 5 TKG kann die Beschlusskammer Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf einer gesetzten Frist vorgebracht werden, zurückweisen und ohne weitere Ermittlungen entscheiden, wenn ihre Zulassung nach der freien Überzeugung der Beschlusskammer die Erledigung des Verfahrens verzögern würde und der Beteiligte die Verspätung nicht genügend entschuldigt.

3. Stellungnahmen sind an die o.g. postalische oder elektronische Adresse zu richten.

4. Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden den Beigeladenen zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über GBG im Verfahrensordner "BK11-24-002" bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite der Beschlusskammer 11 unter „Aktuelles“. Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. sechs Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen.

BK11-24/002

Entscheidung

Stand: 08.03.2024

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