BK11-23-020
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach §§ 149 Abs. 1 Nr. 1 TKG
§§ 149 Abs. 1 Nr. 1, 214 TKG i.V.m. § 192 TKG
Antrag der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Mitnutzung passiver Netzinfrastrukturen öffentlicher Versorgungsnetze; hier: Verfahrenseinstellung
Die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG hat mit Schreiben vom 19.02.2024 ihren Antrag im o.g. Verfahren auf Beilegung des Streits mit der Autobahn GmbH des Bundes zurückgezogen. Aufgrund dessen wurde das Verfahren von der Beschlusskammer am 19.02.2024 eingestellt.
BK11-23-020
Stand: 21.02.2024