BK11-23-019
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 149 TKG
§§ 149 Abs. 1 Nr. 5, 214 TKG i.V.m. § 192 TKG
Antrag der Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über einen diskriminierungsfreien, offenen Netzzugang zu öffentlich geförderten Telekommunikationslinien oder Telekommunikationsnetzen hier: Verfahrensverlängerung
Der Zeitraum bis zur Entscheidung der Beschlusskammer in dem Verfahren BK11-23-019 wird sich verlängern.
Die Beschlusskammer macht insofern von der Möglichkeit der Verlängerung der Verfahrensfrist gemäß § 149 Abs. 8 TKG Gebrauch, sodass sich diese Frist in o.g. Verfahren um höchstens 2 Monate bis spätestens zum 25.04.2024 verlängert.
BK11-23-019
Stand: 23.02.2024