BK11-23-014
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 149 TKG
§§ 149 Abs. 1 Nr. 2, 214 TKG i.V.m. § 192 TKG
Antrag des Michael Rack (RSM Freilassing) auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Erteilung von Informationen über passive Netzinfrastrukturen
In dem Streitbeilegungsverfahren auf Antrag des Herrn Michael Rack (RSM Freilassing) (Antragsteller) gegen der Gemeinde Saaldorf-Surheim (Antragsgegnerin) wegen der Erteilung von Informationen über passive Netzinfrastrukturen hat die Beschlusskammer 11 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Beschluss vom 16.09.2024 die folgende Entscheidung getroffen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BK11-23/014
Stand: 17.09.2024