BK11-23-012
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 149 TKG
§§ 149 Abs. 1 Nr. 5, 214 TKG i.V.m. § 192 TKG
Antrag der Firma System- und Anlagentechnik Gnauck auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Gewährung offenen Netzzugangs zu öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzen und Telekommunikationslinien
hier: BK11-23-012
Die öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 (Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) wird vom 28.09.2023 auf den 02.11.2023, 10:00 Uhr verschoben und findet im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn statt
Die Einwahldaten für die öffentliche mündliche Verhandlung sind auf der Website der Beschlusskammer 11 bekannt gegeben..
BK11-23/012
Stand: 19.09.2023