BK11-23-011 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 149 TKG

§§ 149 Abs. 1 Nr. 1, 214 TKG i.V.m. § 192 TKG

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze
hier: BK11-23-011 - Verlängerung der Verfahrensfrist

Der Zeitraum bis zur Entscheidung der Beschlusskammer in dem Verfahren BK11-23/011 wird sich verlängern.

Die Beschlusskammer macht insofern von der Möglichkeit der Verlängerung der Verfahrensfrist gemäß § 149 Abs. 8 TKG Gebrauch, sodass sich diese Frist in o.g. Verfahren um höchsten 2 Monate bis spätestens zum 19.12.2023 verlängert.

BK11-23-011

Zum Antrag:

Stand: 26.09.2023

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