BK11-23-011
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 149 TKG
§§ 149 Abs. 1 Nr. 1, 214 TKG i.V.m. § 192 TKG
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze
hier: BK11-23-011 - Verlängerung der Verfahrensfrist
Der Zeitraum bis zur Entscheidung der Beschlusskammer in dem Verfahren BK11-23/011 wird sich verlängern.
Die Beschlusskammer macht insofern von der Möglichkeit der Verlängerung der Verfahrensfrist gemäß § 149 Abs. 8 TKG Gebrauch, sodass sich diese Frist in o.g. Verfahren um höchsten 2 Monate bis spätestens zum 19.12.2023 verlängert.
BK11-23-011
Stand: 26.09.2023