BK11-23-006
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 149 TKG
§§ 149 Abs. 1 Nr. 4, 214 TKG i.V.m. § 192 TKG
Antrag der Vodafone Deutschland GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Mitnutzung gebäudeinterner Netzinfrastruktur
hier: BK11-23/006
Die Ruhendstellung in o.g. Verfahren wurde auf unbestimmte Zeit verlängert.
BK11-23/006
Stand: 20.07.2023