BK11-23-005 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 149 Abs. 1 Nr. 4 TKG

§ 149 Abs. 1 Nr. 4 TKG, § 214 TKG i.V.m. § 192 TKG

Antrag der Vodafone Deutschland GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Mitnutzung gebäudeinterner Netzinfrastruktur
hier: Verfahrenseinstellung

Die Vodafone Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 26.09.2023 ihren Antrag im o. g. Verfahren auf Beilegung des Streits mit der Wohnungsbaugenossenschaft Schönebeck e. G. zurückgezogen. Aufgrund dessen wurde das Verfahren von der Beschlusskammer am 27.09.2023 eingestellt.

BK11-23/005

Zum Antrag:

Stand: 27.09.2023

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