BK11-23-004
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 149 Abs. 1 Nr. 5 TKG
§ 149 Abs. 1 Nr. 4 TKG, § 214 TKG i.V.m. § 192 TKG
Antrag der Vodafone GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Mitnutzung gebäudeinterner Netzinfrastruktur; hier: Verfahrenseinstellung BK11-23/004
Die Vodafone GmbH hat mit Schreiben vom 31.05.2023 bei der Bundesnetzagentur ihren Antrag im o.g. Verfahren auf Beilegung des Streits mit der GWW Wiesbadener Wohnungsbaugesellschaft mbH zurückgezogen. Aufgrund dessen wurde das Verfahren von der Beschlusskammer am 02.06.2023 eingestellt.
BK11-23/004
Stand: 02.06.2023