BK11-23-004 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 149 Abs. 1 Nr. 5 TKG

§§ 149 Abs. 1 Nr. 5, 214 TKG i.V.m. § 192 TKG

Antrag der Vodafone West GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Mitnutzung gebäudeinterner Netzinfrastruktur
hier: BK11-23-004

Das o. g. Verfahren ruht auf übereinstimmenden Willen der Parteien um zwei weitere Wochen bis zum 26. 05. 2023.

Der nach vorhergehender Ruhendstellung für den 01.06.2023 vorgesehene Termin der öffentlichen mündlichen Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 (Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) wird daher aufgehoben und vorsorglich für den 21.06.2023 angesetzt.

Über eine Wiederaufnahme des Verfahrens wird Sie die Beschlusskammer in Kenntnis setzen.

BK11-23/004

Antrag & Dokumentenübersicht

Stand: 03.05.2023

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