BK11-23-003 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 149 TKG

§§ 149 Abs. 1 Nr. 5, 214 TKG i.V.m. § 192 TKG

Antrag M-net Telekommunikations GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über einen diskriminierungsfreien, offenen Netzzugang zu öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzen und -linien; hier: Beschluss

In dem Streitbeilegungsverfahren auf Antrag der M-net Telekommunikations GmbH (Antragstellerin) gegen die Vodafone GmbH (Antragsgegnerin) über einen diskriminierungsfreien, offenen Netzzugang hat die Beschlusskammer 11 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Beschluss vom 31.10.2023 die folgende Entscheidung getroffen:

1. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Antragstellerin offenen Netzzugang in Form eines Layer 2-Bitstromproduktes auf Vorleistungsebene zu dem öffentlich geförderten Telekommunikationsnetz im Main-Kinzig-Kreis zu gewähren. Dazu hat sie der Antragstellerin bis zum 04.12.2023 ein Angebot zu legen, für das folgende monatliche Überlassungsentgelte ohne Mehrwertsteuer festgelegt werden.

Übersicht der Entgelte
BandbreiteEntgelt
100 / 50 Mbit/s (Uplink / Downlink) 16,07 €
250 / 125 Mbit/s (Uplink / Downlink) 24,08 €
500 / 250 Mbit/s (Uplink / Downlink) 28,43 €
1.000 / 500 Mbit/s (Uplink / Downlink) 41,04 €


2. Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.

BK11-23/003

Zum Antrag:

Stand: 28.02.2024

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