BK11-23-001
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 149 TKG
§§ 149 Abs. 1 Nr. 2, 214 TKG i.V.m. § 192 TKG
Antrag des Herr Uwe Zillner (Zillner IT) auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Erteilung von Informationen über Leerrohre; hier: Verlängerung der Verfahrensfrist
Die Beschlusskammer hat in dem Streitbeilegungsverfahren BK11-23/001 von der Möglichkeit der Verlängerung der Verfahrensfrist gemäß § 149 Abs. 8 TKG Gebrauch gemacht. Die Frist wird in diesen Verfahren um zwei Monate bis spätestens zum 22.05.2023 verlängert, da außergewöhnliche Umstände vorliegen.
BK11-23-001
Stand: 13.03.2023