BK11-23-001 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 149 TKG

§§ 149 Abs. 1 Nr. 2 TKG i.V.m. § 211 und § 214 TKG

Antrag des Herrn Uwe Zillner (Zillner IT) auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Erteilung von Informationen über passive Netzinfrastrukturen; hier: Tenor der Entscheidung BK11-23/001

In dem Streitbeilegungsverfahren auf Antrag des Herrn Uwe Zillner (Antragsteller) gegen die Stadt Hauzenberg (Antragsgegnerin) wegen der Erteilung von Informationen über passive Netzinfrastrukturen hat die Beschlusskammer 11 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Beschluss vom 17.05.2023 die folgende Entscheidung getroffen:

Der Antrag wird abgelehnt.

BK11-23/001

Zum Antrag:

Stand: 17.05.2023

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