BK11-22-012 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 149 TKG

§§ 149 Abs. 1 Nr. 5, 214 TKG i.V.m. § 192 TKG

Antrag der ARCHE NetVision GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über offenen Netzzugang zu öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzen und Telekommunikationslinien; hier: BK11-22/012 – Verlängerung der Verfahrensfrist

Die Beschlusskammer hat in dem Streitbeilegungsverfahren BK11-22/012 von der Möglichkeit der Verlängerung der Verfahrensfrist gemäß § 149 Abs. 8 TKG Gebrauch gemacht. Die Frist wird in diesem Verfahren um zwei Monate bis spätestens zum 20.04.2023 verlängert, da außergewöhnliche Umstände vorliegen.

BK11-22/012

Zum Antrag:

Stand: 15.02.2023

Mastodon