BK11-22-012 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 149 Abs. 1 Nr. 5 TKG

§§ 149 Abs. 1 Nr. 5, 214 TKG i. V. m. § 192 TKG

Antrag der ARCHE NetVision GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über offenen Netzzugang zu öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzen und Telekommunikationslinien
hier: BK11-22-012

In dem Streitbeilegungsverfahren auf Antrag der ARCHE NetVision GmbH (Antragstellerin) gegen die Telekom Deutschland GmbH (Antragsgegnerin) wegen der Gewährung offenen Netzzugangs zu öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzen und Telekommunikationslinien hat die Beschlusskammer 11 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Beschluss vom 18. 04. 2023 die folgende Entscheidung getroffen:

Der Antrag wird abgelehnt.


BK11-22/012

Zum Antrag:

Stand: 15.06.2023

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