BK11-22-010 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 149 Abs. 1 Nr. 5 TKG

§ 149 Abs. 1 Nr. 5, 155 TKG, § 214 TKG i.V.m. § 192 TKG

Antrag der wisotel GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über offenen Netzzugang zu öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzen und Telekommunikationslinien
hier: BK11-22/010

Die wisotel GmbH hat am 18. 11. 2022 bei der Bundesnetzagentur ihren Antrag im o. g. Verfahren auf Beilegung des Streits mit der NetCom BW GmbH zurückgenommen. Aufgrund dessen wurde das Verfahren von der Beschlusskammer am 21. 11. 2022 eingestellt.

BK11-22/010

Zum Antrag:

Stand: 22.11.2022

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