BK11-22-009 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 149 Abs. 1 Nr. 5 TKG

§ 149 Abs. 1 Nr. 5, 155 TKG, § 214 TKG i.V.m. § 192 TKG

Antrag der 1&1 Versatel Deutschland GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über offenen Netzzugang zu öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzen und Telekommunikationslinien; hier: Verfahrenseinstellung BK11-22/009

Die 1&1 Versatel Deutschland GmbH hat mit E-Mail/Schreiben vom 13.12.2022 bei der Bundesnetzagentur ihren Antrag im o.g. Verfahren auf Beilegung des Streits mit der GVG Glasfaser GmbH zurückgenommen. Aufgrund dessen wurde das Verfahren von der Beschlusskammer am 14.12.2022 eingestellt.

BK11-22/009

Zum Antrag:

Stand: 15.12.2022

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