BK11-22-008 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 149 Abs. 1 Nr. 5 TKG

§ 149 Abs. 1 Nr. 5 TKG, § 214 TKG i.V.m. § 192 TKG

Antrag der nexiu GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über offenen Netzzugang zu öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzen und Telekommunikationslinien; hier: Tenor des Beschlusses

Die nexiu GmbH hat mit dem per E-Mail am 05.09.2022 eingegangenen Schreiben bei der Bundesnetzagentur ihren Antrag im o.g. Verfahren auf Beilegung des Streits mit der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH zurückgezogen. Aufgrund dessen wurde das Verfahren von der Beschlusskammer am 06.09.2022 eingestellt.

BK11-22/008

Zum Antrag:

Stand: 12.09.2022

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