BK11-22-006 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 149 TKG

§§ 149 Abs. 1 Nr. 5, 214 TKG i.V.m. § 192 TKG

Antrag der goetel GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über offenen Netzzugang zu öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzen und Telekommunikationslinien (§ 155 TKG)
hier: BK11-22/006 – Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung und Verlängerung der Entscheidungsfrist

Am 15.09.2022 ging ein Beiladungsantrag der Breitband Nordhessen GmbH zum Verfahren BK11-22/006 bei der Beschlusskammer 11 (nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) gemäß § 214 Abs. 2 Nr. 4 TKG ein.

Die Beschlusskammer hat sich daher in dem Streitbeilegungsverfahren BK11-22/006 zur Wiedereröffnung der öffentlichen mündlichen Verhandlung entschlossen. Diese öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 findet am 18. 10. 2022, 10:00 Uhr, statt.

Dabei wird aufgrund aktueller Umstände derzeit nur eine Teilnahme über Video- oder Telefonzuschaltung möglich sein. Für die Videoteilnahme bedarf es der Verwendung des Plug-Ins von Web-Ex. Für die Teilnahme mittels Telefon sind keine weiteren Voraussetzungen erforderlich. Einwahldaten für die öffentliche mündliche Verhandlung werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Die Beschlusskammer 11 macht in dem Verfahren BK11-22/006 von der Möglichkeit der Verlängerung der Entscheidungsfrist nach § 149 Abs. 8 TKG Gebrauch. Die Frist wird bis spätestens zum 21.11.2022 verlängert, § 149 Abs. 8 S. 2 TKG.

BK11-22/006

Zum Antrag:

Stand: 28.09.2022

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