BK11-22-005
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 149 TKG
§§ 149 Abs. 1 Nr. 2, 214 TKG i. V. m. § 192 TKG
Antrag der goetel GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über offenen Netzzugang zu öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzen und Telekommunikationslinien (§ 155 TKG)
hier: BK11-22/005
In dem Streitbeilegungsverfahren auf Antrag der goetel GmbH (Antragstellerin) gegen die Netcom Kassel Gesellschaft für Telekommunikation mbH (Antragsgegnerin) wegen eines offenen Netzzugangs zu öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzen und -linien hat die Beschlusskammer 11 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Beschluss vom 27.10.2022 die folgende Entscheidung getroffen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BK 11-22/005
Stand: 02.11.2022