BK11-22-004
Einheitliche Informationsstelle
Sonstige Mitteilung
§ 207 TKG
Antrag der sdt.net AG auf Erlass einer vorläufigen Anordnung
hier: Tenor der Entscheidung BK11-22/004
In dem Verfahren sdt.net AG gegen die Gemeinde Essingen auf Erlass einer vorläufigen An-ordnung hat die Beschlusskammer 11 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekom-munikation, Post und Eisenbahnen mit Beschluss vom 08.04.2022 die folgende Entscheidung getroffen:
Der Antrag vom 2. 4. 2022, die Antragsgegnerin durch vorläufige Anordnung gem. § 207 TKG bis zur abschließenden Entscheidung in dem anhängigen Streitbeilegungs-verfahren zu verpflichten, der Antragstellerin mit Wirkung ab dem 20. 4. 2022 die Nutzung von Leerrohrtrassen der Antragsgegnerin im Ortsteil Lauterburg in dem Umfang und zu den Bedingungen zu gestatten, der dem von der Antragsgegnerin zum 19. 4. 2022 gekündigten Mietvertrag entspricht,
wird abgelehnt.
BK11-22/004
Beschluss BK11-22-004 (pdf, 253 KB)
Stand: 20.04.2022