BK11-22-004
Einheitliche Informationsstelle
Sonstige Mitteilung
§ 207 TKG
Antrag der sdt.net AG auf Erlass einer vorläufigen Anordnung
hier: BK11-22/004
Die sdt.net AG hat mit Schreiben vom 02. 04. 2022, eingegangen bei der Bundesnetzagentur am 04. 04. 2022, folgenden Antrag auf Erlass einer vorläufigen Anordnung gegenüber der Gemeinde Essingen gestellt:
Die Antragsgegnerin wird durch vorläufige Anordnung gem. § 207 TKG bis zur abschließenden Entscheidung in dem anhängigen Streitbeilegungsverfahren verpflichtet, der Antragstellerin mit Wirkung ab dem 20.04.2022 die Nutzung von Leerrohrtrassen der Antragsgegnerin im Ortsteil Lauterburg in dem Umfang und zu den Bedingungen zu gestatten, der dem von der Antragsgegnerin zum 19.04.2022 gekündigten Mietvertrag entspricht.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK11-22/004 geführt.
BK11-22/004
Stand: 07.04.2022