BK11-22-003 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 149 TKG

§§ 149 Abs. 1 Nr. 2, 214 TKG i.V.m. § 192 TKG
Antrag der sdt.net AG auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Erteilung von Informationen über passive Netzinfrastrukturen (§ 136 TKG)
hier: BK11-22/002 und BK11-22/003 – Verlängerung der Verfahrensfrist

Die Beschlusskammer hat in den Streitbeilegungsverfahren BK11-22/002 und BK11-22/003 von der Möglichkeit der Verlängerung der Verfahrensfrist gemäß § 149 Abs. 8 TKG Gebrauch gemacht. Die Frist wird in diesen Verfahren um zwei Monate bis spätestens zum 08.08.2022 verlängert, da außergewöhnliche Umstände vorliegen.

BK11-22/002 und BK11-22/003

Zum Antrag:

Stand: 19.07.2022

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