BK11-21-006 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG

§§ 149 Abs. 1 Nr. 1, 192, 214 TKG i.V.m. § 138 Abs. 2 TKG

Antrag des Herrn Uwe Zillner (Zillner IT) auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Mitnutzung passiver Netzinfrastrukturen; hier: Tenor der Entscheidung BK11-21/006

In dem Streitbeilegungsverfahren auf Antrag von Uwe Zillner (Antragsteller) gegen die Stadt Hauzenberg (Antragsgegnerin) wegen der Mitnutzung passiver Netzinfrastrukturen hat die Beschlusskammer 11 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Beschluss vom 10.06.2022 die folgende Entscheidung getroffen:

  1. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller ein Mikroleerrohr auf der Strecke Ruhmannsdorf-Sterlwaid und der davon abzweigenden Strecke bis nach Mahd (siehe Anlage zum Beschluss) zur Mitnutzung zu überlassen und ihm bis zum 15.07.2022 hierüber ein Angebot zu unterbreiten. Die Antragsgegnerin kann für die Angebotslegung auf das Angebot eines Dritten zurückgreifen.

  2. Sollte die Antragsgegnerin objektiv entgegen Tenorziffer 1 mangels Leerrohrkapazität nicht in der Lage sein, ein Mikroleerrohr zur Mitnutzung zu überlassen, ist dem Antragsteller bis zum 15.07.2022 ein Angebot über die Nutzung der von ihm benötigten 18 unbeschalteten Glasfaserpaare zu unterbreiten. Die Antragsgegnerin kann für die Angebotslegung auf das Angebot eines Dritten zurückgreifen. Das Entgelt für die Überlassung der 18 unbeschalteten Glasfaserpaare darf das Entgelt für die unter Tenorziffer 1 zugestandene Leerrohrüberlassung nicht übersteigen; eine etwaige Differenz geht zu Lasten der Antragsgegnerin.

Hinweis:
Die Beschlusskammer 11 der Bundesnetzagentur hebt den Beschluss BK11-21/006 vom 10. 6. 2022 auf und wird unter Beachtung der Rechtsauffassung der im Verfahren 1 L 1150/22 erkennenden Kammer des Verwaltungsgerichts Köln erneut über den Mitnutzungsantrag des Herrn Uwe Zillner (Zillner IT) entscheiden.

BK11-21/006

Zum Antrag:

Stand: 28.02.2023

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