BK11-21-006
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG
§§ 77n Abs. 6, 134a TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG
Antrag von Uwe Zillner (Zillner IT) auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über eine Mitnutzung von Leerrohren zwischen Ruhmannsdorf-Sterlwaid-Mahd
hier: BK11-21/006
Uwe Zillner (Zillner IT) hat mit E-Mail vom 23.11.2021 folgenden Antrag auf Beilegung eines Streits mit der Stadt Hauzenberg gestellt
Uwe Zillner (Zillner IT) beantragt die Mitnutzung von Leerrohrinfrastrukturen zwischen Ruhmannsdorf-Sterlwaid-Mahd.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK11-21/006 geführt.
Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 (Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) findet am 20.12.2021, 10:30 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.
Dabei – nach Maßgabe der dann aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung – wird sowohl eine persönliche Teilnahme in den Räumlichkeiten der Bundesnetzagentur als auch eine Teilnahme über Video- oder Telefonzuschaltung möglich sein.
Aufgrund der derzeitigen Situation muss die Anzahl der persönlich Teilnehmenden in jedem Fall begrenzt werden. Wir bitten daher insbesondere bei gewünschter persönlicher Teilnahme um rechtzeitige Anmeldung, um die vorhandenen Plätze zuweisen zu können.
Für die Videoteilnahme bedarf es der Verwendung des Plug-Ins von Webex. Für die Teilnahme mittels Telefon sind keine weiteren Voraussetzungen erforderlich. Einwahldaten für die öffentliche mündliche Verhandlung werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung berührt werden, können die Beiladung zum Verfahren beantragen. Entsprechende Anträge sind zu richten an
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de.
Den Beteiligten wird, soweit Stellungnahmen im Streitbeilegungsverfahren beabsichtigt sind, die Möglichkeit eingeräumt, diese bis zum 10.12. 2021 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Es ist zudem eine Fassung der Stellungnahme einzureichen, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unkenntlich gemacht sind (vgl. § 136 TKG). Sollten die Schriftsätze personenbezogene Daten enthalten, sind diese ebenfalls zu schwärzen, sofern nicht eine Einwilligung der Betroffenen übersandt wird. Stellungnahmen sind zu richten an die
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de.
Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über GBG im Verfahrensordner BK11-21-006 bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite der Beschlusskammer 11 unter „Aktuelles“ oder unter dem folgenden Link www.bnetza.de/bk11aktuell.
Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen.
Die nach § 77n Abs. 6 Satz 5 TKG zweimonatige Entscheidungsfrist endet am 23.03.2022.
Anlage
Hinweise zur Durchführung öffentlicher mündlicher Verhandlungen als Telefon-/Videokonferenzen inkl. Einwahldaten (pdf / 232 KB)
BK11-21/006
Stand: 26.11.2021