BK11-21-005
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG
§§ 77n Abs. 6, 134a TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG
Antrag der Vodafone BW GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Mitnutzung von Netzinfrastruktur von Gebäuden
Hier: BK11-21/005
Die Vodafone BW GmbH hat mit Fax vom 11.11. 2021 bei der Bundesnetzagentur ihren Antrag im o. g. Verfahren auf Beilegung des Streits mit dem Bauverein Waldshut eG zurückgezogen. Aufgrund dessen wurde das Verfahren von der Beschlusskammer am 11.11.2021 eingestellt.
BK11-21/005
Stand: 12.11.2021