BK11-21-004
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG
§§ 77n Abs. 1, 134a TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG
Antrag von Uwe Zillner (Zillner IT) auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über eine Mitnutzung von Leerrohren
hier: BK11-21/004
Uwe Zillner (Zillner IT) hat mit Schreiben vom 30. 03. 2021, eingegangen bei der Bundesnetzagentur am 30. 03. 2021, folgenden Antrag auf Beilegung eines Streits mit der Stadt Hauzenberg gestellt:
Uwe Zillner (Zillner IT) beantragt die Mitnutzung von Leerrohrinfrastrukturen zwischen Sterlwaid-Ruhmannsdorf mit der Abzweigung Richtung Fürhaupt und Mahd.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK11-21/004 geführt.
Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 (Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) findet am 21. 04. 2021, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.
Dabei wird sowohl eine persönliche Teilnahme in den Räumlichkeiten der Bundesnetzagentur als auch eine Teilnahme über Video- oder Telefonzuschaltung möglich sein.
Aufgrund der derzeitigen Situation muss die Anzahl der persönlich Teilnehmenden begrenzt werden. Wir bitten daher insbesondere bei gewünschter persönlicher Teilnahme um rechtzeitige Anmeldung, um die vorhandenen Plätze zuweisen zu können.
Für die Videoteilnahme bedarf es der Verwendung des Plug-Ins von Web-EX. Für die Teilnahme mittels Telefon sind keine weiteren Voraussetzungen erforderlich. Einwahldaten für die öffentliche mündliche Verhandlung werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung berührt werden, können die Beiladung zum Verfahren beantragen. Entsprechende Anträge sind zu richten an
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de.
Den Beteiligten wird, soweit Stellungnahmen im Streitbeilegungsverfahren beabsichtigt sind, die Möglichkeit eingeräumt, diese bis zum 15.04.2021 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Es ist zudem eine Fassung der Stellungnahme einzureichen, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unkenntlich gemacht sind (vgl. § 136 TKG). Sollten die Schriftsätze personenbezogene Daten enthalten, sind diese ebenfalls zu schwärzen, sofern nicht eine Einwilligung der Betroffenen übersandt wird. Stellungnahmen sind zu richten an die
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de.
Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über GBG im Verfahrensordner BK11-21-004 bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite der Beschlusskammer 11 unter „Aktuelles“ oder unter dem folgenden Link:
www.bnetza.de/bk11aktuell
Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen.
Die nach § 77n TKG viermonatige Entscheidungsfrist endet am 30.07.2021.
BK11-21/004
Stand: 01.04.2021