BK11-21-003 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG

§§ 77n Abs. 4, 134a TKG in Verbindung mit § 5 S. 1 TKG

Antrag von Uwe Zillner (Zillner IT) auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren gemäß § 77n Abs. 4 TKG in Verbindung mit § 77b TKG über Informationen passiver Netzinfrastrukturen
hier: BK11-21/003 – Verlängerung der Verfahrensfrist

Die Beschlusskammer hat in dem Streitbeilegungsverfahren BK11-21/003 von der Möglichkeit der Verlängerung der Verfahrensfrist gemäß § 77n Abs. 7  TKG Gebrauch macht.
Die Frist wird in diesem Verfahren um zwei Monate bis spätestens zum 9. 8. 2021 verlängert, da außergewöhnliche Umstände vorliegen.

BK11-21/003

Zum Antrag:

Stand: 02.06.2021

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