BK11-21-002
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG
§§ 77n Abs. 1, 134a TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Mitnutzung von Netzinfrastruktur in Gebäuden
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 27.01.2021, eingegangen bei der Bundesnetzagentur am gleichen Tag, folgenden Antrag auf Beilegung eines Streits mit SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg gestellt:
2. Die Antragsgegnerin ist verpflichtet, der Antragstellerin Zugang zu ihren Liegenschaften zu gewähren, soweit dies zur Nutzung der in Ziffer 1 genannten Endleitungen erforderlich ist.
3. Das Recht der Antragstellerin zur Nutzung der jeweiligen Endleitung endet, wenn die Antragstellerin über die jeweilige Endleitung keinen Kunden mehr versorgt.
4. Die Antragsgegnerin erhält für die Mitnutzung kein monatliches Überlassungsentgelt.
5. Zusatzaufwände, die der Antragsgegnerin für die Mitnutzung durch die Antragstellerin gegebenenfalls entstehen, etwa für die Gewährung des Zugangs zu den Liegenschaften der Antragsgegnerin, werden der Antragsgegnerin von der Antragstellerin gegen Nachweis nach Aufwand erstattet.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK11-21/002 geführt.
Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 (Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) findet am 16.02.2021 um 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.
Dabei wird – nach Maßgabe der dann aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung – sowohl eine persönliche Teilnahme in den Räumlichkeiten der Bundesnetzagentur als auch eine Teilnahme über Video- oder Telefonzuschaltung möglich sein.
Aufgrund der derzeitigen Situation muss die Anzahl der persönlich Teilnehmenden in jedem Fall begrenzt werden. Wir bitten daher insbesondere bei gewünschter persönlicher Teilnahme um rechtzeitige Anmeldung, um die ggf. vorhandenen Plätze zuweisen zu können.
Für die Videoteilnahme bedarf es der Verwendung des Plug-Ins von Web-EX. Für die Teilnahme mittels Telefon sind keine weiteren Voraussetzungen erforderlich. Einwahldaten für die öffentliche mündliche Verhandlung werden hier rechtzeitig bekannt gegeben.
Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung berührt werden, können die Beiladung zum Verfahren beantragen. Entsprechende Anträge sind zu richten an
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de.
Den Beteiligten wird, soweit Stellungnahmen im Streitbeilegungsverfahren beabsichtigt sind, die Möglichkeit eingeräumt, diese bis zum 11.02.2021 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Es ist zudem eine Fassung der Stellungnahme einzureichen, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unkenntlich gemacht sind (vgl. § 136 TKG). Sollten die Schriftsätze personenbezogene Daten enthalten, sind diese ebenfalls zu schwärzen, sofern nicht eine Einwilligung der Betroffenen übersandt wird. Stellungnahmen sind zu richten an die
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de.
Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über GBG im Verfahrensordner BK11-21-002 bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite der Beschlusskammer 11 unter „Aktuelles“ oder unter dem folgenden Link:
www.bnetza.de/bk11aktuell
Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen.
Die nach § 77n Abs. 6 Satz 5 TKG zweimonatige Entscheidungsfrist endet am 29.03.2021.
BK11-21/002
Stand: 01.02.2021