BK11-20-006 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG

§§ 77n Abs. 1, 134a TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG
Antrag der sdt.net AG auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Mitnutzung passiver Netzinfrastrukturen der Stadt Blaustein
hier: Tenor der Entscheidung BK11-20/006

In dem Streitbeilegungsverfahren auf Antrag der sdt.net AG gegen die Stadt Blaustein wegen der Mitnutzung passiver Netzinfrastrukturen hat die Beschlusskammer 11 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Beschluss vom 28.06.2021 die folgende Entscheidung getroffen:

  1. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Antragstellerin bis zum 29.7.2021 ein Angebot über die Mitnutzung eines Lehrrohrs im Stadtgebiet von Blaustein, Ortsteil Wippingen, zu unterbreiten, im Einzelnen auf den folgenden Abschnitten:


    • Erwin-Rommel-Steige 15 bis zum Schacht am Helfensteinweg 20;
    • vom Schacht am Helfensteinweg 20 in nördlicher Richtung entlang der Raiffeisenstraße bis zur Kreuzung Raiffeisenstraße / Amselweg (am Amselweg 2);
    • vom Schacht am Helfensteinweg 20 bis zur Einmündung Zollhausstraße (an der Zollhausstraße 14);
    • von der Zollhausstraße 14 bis zum Schacht an der Kreuzung Lange Straße / Prinz-Eugen-Straße
    • vom Schacht an der Kreuzung Lange Straße / Prinz-Eugen-Straße in nördlicher Richtung bis zur Einmündung Blumenstraße (an der Prinz-Eugen-Straße 13)
    • vom Schacht an der Kreuzung Lange Straße / Prinz-Eugen-Straße in westlicher Richtung bis Lange Straße 34.

  2. Für den Fall, dass die Antragsgegnerin der Anordnung in Tenorziffer 1 zur Unterbreitung eines Mitnutzungsangebotes nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht nachkommt, wird ihr gemäß § 133 Abs. 4 i.V.m. § 126 Abs. 2, 5, 6 TKG i.V.m. § 13 Abs. 1, 17  VwVG die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 10.000,- € angedroht.


BK11-20-006

Antrag

Stand: 28.06.2021

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