BK11-20-002 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG

§§ 77n Abs. 1, 134a TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG

Antrag der Bremen Briteline GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Mitnutzung von Netzinfrastruktur von Gebäuden
hier: BK11-20/002 – Terminverschiebung ömV

Der Termin der öffentlichen mündlichen Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 (Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) findet wegen der Corona-Pandemie am 03.06.2020 um 10:00 Uhr als Videokonferenz statt.

Dabei ist grundsätzlich sowohl eine Teilnahme über Video als auch mittels Telefonzuschaltung möglich. Für die Videoteilnahme bedarf es der Verwendung des Plug-Ins von Web-EX. Für die Teilnahme mittels Telefon sind keine weiteren Voraussetzungen erforderlich. Die Verfahrensbeteiligten sind bereits gesondert unterrichtet worden. Personen, die als Teil der Öffentlichkeit an der Konferenz teilnehmen wollen, können eine Teilnahme an der Videokonferenz beantragen. Entsprechende Anträge sind bis zum 02.06.2020 elektronisch zu richten an bk11.postfach@bnetza.de.

BK11-20/002

Stand: 26.05.2020

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