BK11-19-012
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG
§§ 77n Abs. 1, 134a TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Mitnutzung von passiven Netzinfrastrukturen eines öffentlichen Versorgungsnetzes; hier: Verfahrenseinstellung
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 03.09.2020 bei der Bundesnetzagentur ihren Antrag im o.g. Verfahren auf Beilegung des Streits mit der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH zurückgezogen. Aufgrund dessen wurde das Verfahren von der Beschlusskammer am 03.09.2020 eingestellt.
BK11-19/012
Stand: 03.09.2020