BK11-19-012
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG
§§ 77n Abs. 1, 134a TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über Mitnutzung passiver Infrastruktur
hier: BK11-19/012
Terminverlegung
Die ursprünglich auf den 21.11.2019 terminierte öffentliche mündliche Verhandlung in dem Verfahren BK11-19/012 wird verlegt.
Als Termin für die öffentliche mündliche Verhandlung gemäß §§ 134 Abs. 2 Nr. 1 und 134a, Abs. 3 TKG wurde nunmehr der 12. 11. 2019 festgelegt.
Die öffentliche mündliche Verhandlung findet im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur (BNetzA), Tulpenfeld 2, 53113 Bonn um 11:00 Uhr in Haus 2, Raum 0.50 statt.
BK11-19/012
Stand: 30.10.2019