BK11-19-011 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG

§§ 77n Abs. 1, 134a TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG

Antrag der Stadt Laufenburg (Baden) auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren gemäß § 77n Abs. 1 TKG i.V.m. § 132 und § 134a TKG

Die Stadt Laufenburg (Baden) hat mit Schreiben vom 14.08.2019, eingegangen bei der Bundesnetzagentur am 15.08.2019, folgenden Antrag auf Beilegung eines Streits mit der hochrheinNET GmbH gestellt:

„Hiermit beantragen wir eine Entscheidung der Bundesnetzagentur gemäß § 77n TKG i.V.m. § 132 und § 134a TKG.“

Streitgegenstand ist die Festlegung fairer und angemessener Mitnutzungsentgelte im Rahmen der Mitnutzung passiver Infrastruktur im Bereich „Rütte-West“ in Laufenburg (Baden).

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK11-19/011 geführt.

Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 (Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) findet am 24. 09. 2019, 11:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Raum 0.10 statt.

Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung berührt werden, können die Beiladung zum Verfahren beantragen. Entsprechende Anträge sind zu richten an

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de.

Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen sowie alle weiteren Verfahrensunterlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - werden zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über eine Dokumenten-Austauschplattform unter der Bezeichnung „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) kostenfrei bereitgestellt werden. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite der Beschlusskammer 3 unter „Aktuelles“ bzw. unter folgendem Link: www.bnetza.de/bk11aktuell.

Den Beteiligten wird, soweit Stellungnahmen im Streitbeilegungsverfahren beabsichtigt sind, die Möglichkeit eingeräumt, diese bis zum 06.09.2019 bei der Bundesnetzagentur ein-zureichen. Es ist zudem eine Fassung der Stellungnahme einzureichen, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unkenntlich gemacht sind (vgl. § 136 TKG). Sollten die Schriftsätze personenbezogene Daten enthalten, sind diese ebenfalls zu schwärzen, sofern nicht eine Einwilligung der Betroffenen übersandt wird. Stellungnahmen sind zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de.

Die nach § 77n Abs. 1 TKG viermonatige Entscheidungsfrist endet am 16.12.2019.

BK11-19/011

Terminaufhebung

Entscheidung

Stand: 20.09.2019

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