BK11-19-010 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG

§§ 77n Abs. 1, 134a TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG

Antrag der deutschetelenetz UG (haftungsbeschränkt) auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Mitnutzung passiver Infrastruktur
hier: BK11-19/010

Die deutschetelenetz UG (haftungsbeschränkt) hat mit Schreiben vom 24.07.2019 bei der Bundesnetzagentur, folgenden Antrag auf Beilegung eines Streits mit der Stadtwerke Schkeuditz GmbH gestellt:

Hiermit stelle ich (einen) Antrag auf eine Schlichtung zwischen der deutschentelenetz UG und den Stadtwerken Schkeuditz.

Streitgegenstand ist die Mitnutzung der Lehrrohre, Schächte, Multifunktionsgehäuse, Speedpipes sowie die Mitnutzung der Freilandmasten im Postleitzahlgebiet 04435 Schkeuditz und den dazu gehörigen Ortsteilen Dölzig und Ermlitz.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK11-19/010 geführt.

Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 (Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) findet am 02.09.2019, 11:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Haus 2, Raum 0.50 statt.

Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung berührt werden, können die Beiladung zum Verfahren beantragen. Entsprechende Anträge sind zu richten an

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de.

Den Beteiligten wird, soweit Stellungnahmen im Streitbeilegungsverfahren beabsichtigt sind, die Möglichkeit eingeräumt, diese bis zum 23.08.2019 bei der Bundesnetzagentur ein-zureichen. Es ist zudem eine Fassung der Stellungnahme einzureichen, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unkenntlich gemacht sind (vgl. § 136 TKG). Sollten die Schriftsätze personenbezogene Daten enthalten, sind diese ebenfalls zu schwärzen, sofern nicht eine Einwilligung der Betroffenen übersandt wird. Stellungnahmen sind zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de.

Seit dem 01.07.2019 betreibt die Bundesnetzagentur eine Dokumenten-Austauschplattform unter der Bezeichnung ‚Geschlossene Benutzergruppe‘ (GBG). Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden Ihnen zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über GBG im Verfahrensordner BK11-19-010 bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite der Beschlusskammer 11 unter „Aktuelles“ oder unter dem folgenden Link www.bnetza.de/bk11aktuell.

Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen.

Die nach § 77n TKG viermonatige Entscheidungsfrist endet am 25.11.2019.

BK11-19/010

Entscheidung

Stand: 26.07.2019

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