BK11-19-009
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG
§§ 77n Abs. 1, 134a TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG
Antrag der 1&1 Versatel Deutschland GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über Mitnutzung passiver Infrastruktur
hier: BK11-19/009
Die 1&1 Versatel Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 27. 06. 2019, eingegangen bei der Bundesnetzagentur am 28. 06. 2019, folgende Anträge auf Beilegung eines Streits mit der Stadtentwässerung Hannover, einem Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Hannover gestellt:
- Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, der Antragstellerin ein Angebot über die im Schreiben vom 30. Januar 2019 beantragte Mitnutzung ihrer passiven Netzinfrastrukturen für den Einbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze zu unterbreiten, das den Anforderungen des § 77d Abs. 2 S. 2 TKG genügt.
- Die Festsetzung eines fairen und angemessenen Mitnutzungsentgelts für die unter 1. beantragte Mitnutzung, das den Anforderungen der §§ 77n Abs. 1-3 TKG genügt.
- Die Festsetzung der weiteren für die unter 1. beantragten Mitnutzung zu vereinbarenden Bedingungen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK11-19/009 geführt.
Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 (Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) findet am 09. 08. 2019, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.
Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung berührt werden, können die Beiladung zum Verfahren beantragen. Entsprechende Anträge sind zu richten an
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de.
Den Beteiligten wird, soweit Stellungnahmen im Streitbeilegungsverfahren beabsichtigt sind, die Möglichkeit eingeräumt, diese bis zum 26. 07. 2019 bei der Bundesnetzagentur ein-zureichen. Es ist zudem eine Fassung der Stellungnahme einzureichen, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unkenntlich gemacht sind (vgl. § 136 TKG). Sollten die Schriftsätze personenbezogene Daten enthalten, sind diese ebenfalls zu schwärzen, sofern nicht eine Einwilligung der Betroffenen übersandt wird. Stellungnahmen sind zu richten an die
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de.
Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden Ihnen zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über die Dokumenten-Austauschplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) im Verfahrensordner [BK11-19-009] bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite der Beschlusskammer 11 unter „Aktuelles“ oder unter dem folgenden Link www.bnetza.de/bk11aktuell.
Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen.
Die nach § 77n TKG viermonatige Entscheidungsfrist endet am 28. 10. 2019.
BK11-19/009
Stand: 04.07.2019