BK11-19-007
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG
§§ 77n Abs. 1, 134a TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG
Antrag der hochrheinNET GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren gemäß § 77n Abs. 1 TKG i.V.m. § 132 und § 134a TKG
Die hochrheinNET GmbH hat mit Schreiben vom 31.05.2019, eingegangen bei der Bundesnetzagentur am gleichen Tag, folgenden Antrag auf Beilegung eines Streits mit der Stadt Laufenburg (Baden) gestellt
Streitgegenstand ist die Festlegung fairer und angemessener Bedingungen (einschließlich der Entgelte) zu der von der Antragsgegnerin angebotenen Mitnutzung eines Leerrohres im Bereich Rappensteinstraße/Säckinger Straße in Laufenburg (Baden).
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK11-19/007 geführt.
Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 (Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) findet am 09.07.2019, 10:30 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Haus 2, Raum 0.50 statt. An diesem Tag wird auch das Verfahren BK11-19/008 verhandelt.
Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung berührt werden, können die Beiladung zum Verfahren beantragen. Entsprechende Anträge sind zu richten an
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de
Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen – mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – kann in der Geschäftsstelle der Beschlusskammern bei der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 8:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter den Rufnummern 02 28/14-47 12 oder -47 16 eingesehen werden.
Der Antrag kann außerdem gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur unter den o.g. Telefonnummern angefordert werden.
Den Beteiligten wird, soweit Stellungnahmen im Streitbeilegungsverfahren beabsichtigt sind, die Möglichkeit eingeräumt, diese bis zum 01.07.2019 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Es ist zudem eine Fassung der Stellungnahme einzureichen, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unkenntlich gemacht sind (vgl. § 136 TKG). Sollten die Schriftsätze personenbezogene Daten enthalten, sind diese ebenfalls zu schwärzen, sofern nicht eine Einwilligung der Betroffenen übersandt wird. Stellungnahmen sind zu richten an die
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de
Die nach § 77n Abs. 1 TKG viermonatige Entscheidungsfrist endet am 30.9.2019.
BK11-19/007
Stand: 04.06.2019