BK11-19-002 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG

§§ 77n Abs. 1, 134a TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG
Antrag der hochrheinNET GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren gemäß § 77n Abs. 1 TKG i.V.m. § 132 und § 134a TKG

Die hochrheinNET GmbH hat mit Schreiben vom 28.03.2019, eingegangen am gleichen Tag und auf Nachfrage konkretisiert am 29.03.2019, folgenden Antrag auf Beilegung eines Streits mit der Telekom Deutschland GmbH gestellt:

„Hiermit beantragen wir gem. § 77n TKG eine Entscheidung durch die Bundesnetzagentur als nationale Streitstelle nach § 132 TKG in Verbindung mit § 134 TKG, dass die Antragsgegnerin gemäß § 77d TKG eine Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze zu transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen zulässt.“

Streitgegenstand ist die Mitnutzung passiver Netzinfrastrukturen zwischen Dogern und Laufenburg (Baden), um über das in beiden Orten bereits vorhandene Hochgeschwindigkeitsnetz (Schaltverteiler und erschlossene KVz) auch die Ortsteile Rotzel, Hochsal und Binzgen in Laufenburg versorgen zu können.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK11-19/002 geführt.

Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 (Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) findet am 08.05.2019, 11:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

An diesem Tag werden auch die Verfahren BK11-19/001 und BK11-19/003 verhandelt.

Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung berührt werden, können die Beiladung zum Verfahren beantragen. Entsprechende Anträge sind zu richten an

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4,
53113 Bonn

oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de

Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen – mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – kann in der Geschäftsstelle Beschlusskammern bei der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 8:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 02 28/14-47 12 oder -47 16 eingesehen werden.

Der Antrag kann außerdem gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur unter der o.g. Telefonnummern angefordert werden.

Den Beteiligten wird, soweit Stellungnahmen im Streitbeilegungsverfahren beabsichtigt sind, die Möglichkeit eingeräumt, diese bis zum 26.04.2019 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Es ist zudem eine Fassung der Stellungnahme einzureichen, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unkenntlich gemacht sind (vgl. § 136  TKG). Sollten die Schriftsätze personenbezogene Daten enthalten, sind diese ebenfalls zu schwärzen, sofern nicht eine Einwilligung der Betroffenen übersandt wird. Stellungnahmen sind zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4,
53113 Bonn

oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de

Die nach § 77n Abs. 1 Satz 2 TKG viermonatige Entscheidungsfrist endet am 29.07.2019.

BK11-19/002

Entscheidung

Stand: 29.03.2019

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