BK11-18-006
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG
§§ 77n Abs.1, 134a TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG
Antrag der hochrheinNet GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren gemäß § 77n Abs. 1 TKG i.V.m. § 132 und § 134a TKG
Die hochrheinNet GmbH hat mit Schreiben vom 23.07.2018, eingegangen bei der Bundesnetzagentur am 25.07.2018, folgenden Antrag auf Beilegung eines Streits mit der Telekom Deutschland GmbH gestellt:
Streitgegenstand ist die Mitnutzung passiver Netzinfrastrukturen in Laufenburg (Baden). Durch die Mitnutzung sollen zwei dort befindliche Kabelverzweiger erschlossen werden.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK11-18/006 geführt.
Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 (Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) findet am 17.09.2018, 11:00 Uhr, im Dienstgebäude Haus 4 der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Raum 0.10 statt.
Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung berührt werden, können die Beiladung zum Verfahren beantragen.
Entsprechende Anträge sind zu richten an
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann von den Beteiligten des Verfahrens in der Geschäftsstelle der Beschlusskammern bei der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 8:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 02 28/14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Zum anderen kann er gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur unter den o. g. Telefonnummern angefordert werden.
Den Beteiligten wird, soweit Stellungnahmen im Streitbeilegungsverfahren beabsichtigt sind, die Möglichkeit eingeräumt, diese bis zum 10.09.2018 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Es ist zudem eine Fassung der Stellungnahme einzureichen, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unkenntlich gemacht sind (vgl. § 136 TKG). Stellungnahmen sind zu richten an die
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen - ggf. in einer bezüglich Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen geschwärzten Fassung - an die weiteren Verfahrensbeteiligten übersandt werden. Soweit in dem Dokument personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.
Die nach § 77n Abs. 1 Satz 2 TKG viermonatige Entscheidungsfrist endet am 26.11.2018.
BK11-18/006
Stand: 27.07.2018