BK11-18-005
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG
§§ 77n Abs.1, 134a TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG
Anträge der hochrheinNet GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren gemäß § 77n Abs. 1 TKG i.V.m. § 132 und § 134a TKG
Die hochrheinNet GmbH hat mit Schreiben vom 27.04.2018, eingegangen bei der Bundesnetzagentur am 04.05.2018, folgende Anträge auf Beilegung eines Streits mit der Stadt Laufenburg (Baden) gestellt:
- Hiermit beantragen wir gemäß § 77n TKG eine Entscheidung durch die Bundesnetzagentur als nationale Streitbeilegungsstelle nach § 132 in Verbindung mit § 134a TKG, dass die Antragsgegnerin gemäߧ 77d TKG eine Mitnutzung zu fairen und angemessenen Bedingungen sowie zu einem fairen und angemessenen Entgelt zulässt.
- Weiter beantragen wir bis zur Entscheidung in der Hauptsache eine vorläufige Anordnung gemäß § 130 TKG, da die zur Mitnutzung angeordneten Leerrohre mit Beschluss vom 06.03.2018 zur sofortigen Mitnutzung verwendet werden können ohne Erstellung eines Kabelschachtes, analog zur Mitnutzung seitens der Deutschen Telekom im ersten Leerrohr.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK11-18/005 geführt.
Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 (Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) findet am 17.05.2018, 11:00 Uhr, im Dienstgebäude Haus 4 der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Raum 0.10 statt.
Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung berührt werden, können die Beiladung zum Verfahren beantragen.
Entsprechende Anträge sind zu richten an
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann von den Beteiligten des Verfahrens in der Geschäftsstelle der Beschlusskammern bei der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 8:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 02 28/14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Der Antrag kann von den Verfahrensbeteiligten außerdem gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur unter den o. g. Telefonnummern angefordert werden.
Den Beteiligten wird, soweit Stellungnahmen im Streitbeilegungsverfahren beabsichtigt sind, die Möglichkeit eingeräumt, diese bis zum 11.05.2018 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Es ist zudem eine Fassung der Stellungnahme einzureichen, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unkenntlich gemacht sind (vgl. § 136 TKG). Stellungnahmen sind zu richten an die
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Die nach § 77n Abs. 1 TKG viermonatige Entscheidungsfrist endet am 04.09.2018.
BK11-18/005
Stand: 04.05.2018