BK11-18-004 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG

§§ 77n Abs. 4, 134a TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG

Anträge der sdt.net AG auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren gemäß § 77n Abs. 4 TKG i.V.m. § 132 und § 134a TKG

Die sdt.net AG hat mit Schreiben vom 27.04.2018, eingegangen bei der Bundesnetzagentur am 27.04.2018, folgende Anträge auf Beilegung eines Streits mit den Stadtwerken Schorndorf GmbH gestellt:

  1. Die Antragsgegnerin wird gemäß § 77b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und Abs. 3 TKG verpflichtet, der Antragstellerin Informationen über die vorhandenen passiven Netzinfrastrukturen in ihren öffentlichen Versorgungsnetzen für das Gebiet der Stadt Schorndorf (PLZ 73614) einschließlich aller Teilorte (d.h. Kernstadt Schorndorf, Buhlbronn, Miedelsbach, Mannshaupten, Schornbach, Haubersbronn, Weiler, Oberberken, Unterberken, Schlichten) und für das Gebiet der Gemeinde Winterbach (PLZ 73650) einschließlich aller Teilorte (d.h. Winterbach, Engelberg, Manolzweiler) bereitzustellen.

  2. Die Antragsgegnerin wird gemäß § 77h Absatz 1 Satz 1, Abs. 2 und Abs. 3 TKG verpflichtet, der Antragstellerin Informationen über laufende sowie ggf. geplante Bauarbeiten an ihren öffentlichen Versorgungsnetzen auf dem Gebiet der Gemeinde Winterbach (PLZ 73650) sowie auf der Verbindungsstrecke von 73614 Schorndorf nach 73650 Winterbach bereitzustellen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK11-18/004 geführt.


Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung berührt werden, können die Beiladung zum Verfahren beantragen. Entsprechende Anträge sind zu richten an

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de.

Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen – mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – kann von den Beteiligten des Verfahrens in der Geschäftsstelle der Beschlusskammern bei der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 8:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228/14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Der Antrag kann von den Verfahrensbeteiligten außerdem gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur unter den o. g. Telefonnummern angefordert werden.

Den Beteiligten wird, soweit Stellungnahmen im Streitbeilegungsverfahren beabsichtigt sind, die Möglichkeit eingeräumt, diese bis zum 25.05.2018 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Es ist zudem eine Fassung der Stellungnahme einzureichen, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unkenntlich gemacht sind (vgl. § 136 TKG). Stellungnahmen sind zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de.

Die nach § 77n TKG zweimonatige Entscheidungsfrist endet am 27.06.2018.

Hinweis: Das o. g. Verfahren bleibt auf übereinstimmenden Willen der Parteien weiterhin bis zum 29.03.2019 ausgesetzt. Eine öffentliche mündliche Verhandlung findet vorerst nicht statt.

BK11-18/004

Verfahrensbeendigung

Stand: 04.05.2018

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