BK11-18-001 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG

§§ 77n Abs. 4, 134a TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG

Antrag der eifel-net GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren gemäß § 77n Abs. 4 TKG i.V.m. § 132 und § 134a TKG

Die eifel-net GmbH hat mit Schreiben vom 08. 02. 2018, eingegangen bei der Bundesnetzagentur am 08. 02. 2018, folgenden Antrag auf Beilegung eines Streits mit der Telekom Deutschland GmbH gestellt:

Die Bundesnetzagentur als nationale Streitbeilegungsstelle nach § 132 i.V.m. § 134a TKG soll entscheiden, dass die Antragsgegnerin gemäß § 77b Abs. 2 TKG zur Erweiterung bestehender digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze Informationen über die passive Netzinfrastrukturen bereitstellt in den Bereichen

  • Bereich der Gemeinde Bieberehren in den Ortsteilen Buch und Klingen – betroffen sind passive Netzinfrastrukturen in den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege sowie zwischen den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege bis zur Ortsvermittlungsstelle (Hauptverteiler der Telekom) in 97285 Röttingen, Lindenweg 12.
  • Bereich der Stadt Burkunstadt in den Ortsteilen Eben, Gärtenroth, Hainzendorf, Mainklein, Mainleus, Mainroth, Reuth und Wildenroth – betroffen sind passive Netzinfrastrukturen in den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege sowie zwischen den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege bis zur Ortsvermittlungsstelle (Hauptverteiler der Telekom) in 96224 Burkunstadt, Dr. Sattler-Straße 2.
  • Bereich der Ortsgemeinde Duppach – betroffen sind passive Netzinfrastrukturen in der Ortsgemeinde Duppach und entlang der Wege bis zur Ortsvermittlungsstelle (Hauptverteiler der Telekom) in 54610 Büdesheim/Eifel, Am Kleeberg 22.
  • Bereich der Stadt Erftstadt im Ortsteil Scheuren – betroffen sind passive Netzinfrastrukturen in den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege sowie den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege bis zur Ortsvermittlungsstelle (Hauptverteiler der Telekom) in 50374 Erftstadt, Poststraße 1, 50374 Erftstadt. Erper Straße 4-6 und 50374 Erftstadt.
  • Bereich der Stadt Erwitte in den Ortsteilen Eikeloh und Stirpe – betroffen sind passive Netzinfrastrukturen in den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege sowie zwi-schen den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege bis zur Ortsvermittlungs-stelle (Hauptverteiler der Telekom) in 59597 Erwitte, Ritterstraße 4 sowie 59597 Erwitte, An der Kirche 9.
  • Bereich der Stadt Espelkamp in den Ortsteilen Brandheide, Espelkamp (Luhenweg und Twiehauser Straße), Fiestel, Gestringen, Vehlage und Stemwede-Destel – betroffen sind passive Netzinfrastrukturen in den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege sowie zwischen den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege bis zur Ortsvermittlungsstelle (Hauptverteiler der Telekom) in 32239 Espelkam, Im Westerwinkel 16 sowie 32239 Espelkamp, Am Nordtor 14.
  • Bereich der Stadt Euskirchen im Ortsteil Dom-Esch - betroffen sind passive Netzinfrastrukturen in dem vorgenannten Ortsteil und entlang der Wege bis zur Ortsvermittlungsstelle (Hauptverteiler der Telekom) in 53879 Euskirchen, Eifelring 53A, 53879 Euskirchen, In den Herrenbenden 27-29 sowie 53881 Euskirchen, Taubenstraße 38.
  • Bereich der Gemeinde Gebsattel in den Ortsteilen Bockenfeld, Gebsattel und Kirnberg – betroffen sind passive Netzinfrastrukturen in den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege sowie zwischen den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege bis zur Ortsvermittlungsstelle (Hauptverteiler der Telekom) in 91541 Rothenburg o.d. Tauber, Bahnhofstraße 7.
  • Bereich der Stadt Großbottwar in dem Ortsteil Winzerhausen – betroffen sind passive Netzinfrastrukturen in dem vorgenannten Ortsteil und entlang der Wege bis zur Ortsvermittlungsstelle (Hauptverteiler der Telekom) in 71723 Großbottwar, Kreuzstraße 47.
  • Bereich der Gemeinde Hille in den Ortsteilen Lübbecke-Nettelstedt, Eickhorst, Hille, Oberlübbe, Unterlübbe und Rothenuffeln – betroffen sind passive Netzinfrastrukturen in den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege sowie zwischen den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege bis zur Ortsvermittlungsstelle (Hauptverteiler der Telekom) in 32479 Hille, Ravensberger Straße 8.
  • Bereich der Gemeinde Hüllhorst in den Ortsteilen Ahlsen-Reineberg, Beendorf, Bröderhausen, Büttendorf, Hüllhorst, Kirchlengern (Klosterbauerschaft und Rehmerloh), Kniendorf, Niedringhausen, Oberbauerschaft, Oberhöfen, Schnathorst, Schul-dorf, Tengern und Bad Oeynhausen (Wulferdingsen) – betroffen sind passive Netzinfrastrukturen in den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege sowie zwischen den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege bis zur Ortsvermittlungsstelle (Hauptverteiler der Telekom) in 32609 Hüllhorst, Hauptstraße 20.
  • Bereich der Gemeinde Kalenborn-Scheuern – betroffen sind passive Netzinfrastrukturen in der Ortsgemeinde Kalenborn-Scheuern und entlang der Wege bis zur Ortsvermittlungsstelle (Hauptverteiler der Telekom) in 54568 Gerolstein, Brunnenstraße 4.
  • Bereich der Gemeinde Langfurth in den Ortsteilen Langfurth, Ammelbruch, Dorfkemmathen, Matzmannsdorf, Neumühle, Oberkemmathen und Stöckau – betroffen sind passive Netzinfrastrukturen in den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege sowie zwischen den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege bis zur Ortsvermittlungsstelle (Hauptverteiler der Telekom) in 91602 Dürrwangen, Am Hohlweg 7.
  • Gemeinde Much in den Ortsteilen Alefeld, Bech, Bennrath, Berzbach, Birrenbachshöhe, Bruchhausen, Engeld, Erlen, Feld, Hähnchen, Herchenrath, Hillesheim Hohn, Hündekausen, Kranüchel, Kreuzkapelle, Leuschenrath, Marienfeld, Müllerhof, Niederbech, Niederbonrath, Niederdreisbach, Niedermiebach, Oberbonrath, Oberbusch, Oberdorf, Oberdreisbach, Oberdreisbach-Höhe, Oberholz, Obermiebach, Ophausen, Ortsiefen, Reinshagen, Rosshohn, Sommerhausen, Stampen, Steinhaus, Strießhardt, Todtenmann, Weeg, Werschberg, Walterscheid, Wellerscheid und Wohlfahrt - betroffen sind passive Netzinfrastrukturen in den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege sowie zwischen den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege bis zur Ortsvermittlungsstelle (Hauptverteiler der Telekom) in 53804 Much, Schulstraße 16-20.
  • Bereich der Ortsgemeinde Neidenbach – betroffen sind passive Netzinfrastrukturen in der Ortsgemeinde Neidenbach und entlang der Wege bis zur Ortsvermittlungsstelle (Hauptverteiler der Telekom) in 54644 Kyllburg, Bademer Straße 79 und der Wege Richtung Neuheilenbach.
  • Bereich der Gemeinde Oberaurach in den Ortsteilen Tretzendorf und Trossenfurt – betroffen sind passive Netzinfrastrukturen in den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege sowie zwischen den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege bis zur Ortsvermittlungsstelle (Hauptverteiler der Telekom) in 97514 Oberaurach, Pfarrer-Baumann-Straße 13.
  • Bereich der Ortsgemeinde Oberweiler – betroffen sind kommunale passive Netzinfrastrukturen in der Ortsgemeinde Oberweiler und entlang der Wege bis zur Ortsvermittlungsstelle (Hauptverteiler der Telekom) in 54636 Bickendorf, Nattenheimer Straße 1.
  • Bereich der Stadt Preußisch Oldendorf in den Ortsteilen Hedem und Offelten - betroffen sind passive Netzinfrastrukturen in den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege sowie zwischen den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege bis zur Ortsvermittlungsstelle (Hauptverteiler der Telekom) in 32361 Preußisch Oldendorf, Mindener Straße 32.
  • Stadt Rheinbach in den Ortsteilen Hardt, Queckenberg, Loch und Sürst – betroffen sind passive Netzinfrastrukturen in den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege sowie zwischen den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege bis zur Ortsvermittlungsstelle (Hauptverteiler der Telekom) in 53359 Rheinbach, Schumannstraße 2.
  • Bereich der Gemeinde Riedenheim in den Ortsteilen Riedenheim, Stalldorf und Büttdorf – betroffen sind passive Netzinfrastrukturen in den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege sowie zwischen den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege bis zur Ortsvermittlungsstelle (Hauptverteiler der Telekom) in 97285 Röttingen, Lindenweg 12.
  • Bereich der Gemeinde Rohr in den Ortsteilen Gustenfelden, Regelsbach, Kottensdorf, Wildenbergen, Leitelshof, Nemsdorf, Göckenhof, Hengdorf, Prünst, Unterprünst und Dechendorf – betroffen sind passive Netzinfrastrukturen in den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege sowie zwischen den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege bis zur Ortsvermittlungsstelle (Hauptverteiler der Telekom) in 91189 Rohr, Gartenstraße 6.
  • Bereich der Stadt Röttingen in den Ortsteilen Aufstetten und Strüth – betroffen sind passive Netzinfrastrukturen in den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege sowie zwischen den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege bis zur Ortsvermittlungsstelle (Hauptverteiler der Telekom) in 97285 Röttingen, Lindenweg 12.
  • Bereich der Gemeinde Tauberrettersheim – betroffen sind passive Netzinfrastrukturen in der Gemeinde Tauberrettersheim und entlang der Wege bis zur Ortsvermittlungsstelle (Hauptverteiler der Telekom) in 97285 Röttingen, Lindenweg 12.
  • Bereich der Stadt Weißenburg in den Ortsteilen Niederhofen und Oberhochstatt – betroffen sind passive Netzinfrastrukturen in den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege sowie zwischen den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege bis zur Ortsvermittlungsstelle (Hauptverteiler der Telekom) in 91781 Weißenburg i. Bayern, Westliche Ringstraße 2A.
  • Bereich der Ortsgemeinde Wiersdorf – betroffen sind passive Netzinfrastrukturen in der Ortsgemeinde Wiersdorf und entlang der Wege bis zur Ortsvermittlungsstelle (Hauptverteiler der Telekom) in 54636 Bickendorf, Nattenheimer Straße 1.
  • Bereich der Ortsgemeinde Wißmannsdorf Ortsteile Koosbüsch – betroffen sind passive Netzinfrastrukturen in der Ortsgemeinde Wißmannsdorf Ortsteil Koosbüsch und entlang der Wege bis zur Ortsvermittlungsstelle (Hauptverteiler der Telekom) in 54636 Oberweis, Neuerburger Straße 27.
  • Bereich der Gemeinde Wittelshofen in den Ortsteilen Illenschwang und Obermichelbach – betroffen sind passive Netzinfrastrukturen in den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege sowie zwischen den vorgenannten Ortsteilen und entlang der Wege bis zur Ortsvermittlungsstelle (Hauptverteiler der Telekom) in 91749 Wittelshofen, Hesselbergring 2.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK11-18/001 geführt.

Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung berührt werden, können die Beiladung zum Verfahren beantragen. Entsprechende Anträge sind zu richten an

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4,
53113 Bonn

oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de

Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen – mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – kann in der Geschäftsstelle Beschlusskammern bei der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 8:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 02 28/14-47 12 oder -47 16 eingesehen werden.

Der Antrag kann außerdem gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur unter der o. g. Telefonnummern angefordert werden.

Den Beteiligten wird, soweit Stellungnahmen im Streitbeilegungsverfahren beabsichtigt sind, die Möglichkeit eingeräumt, diese bis zum 01.03.2018 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Es ist zudem eine Fassung der Stellungnahme einzureichen, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unkenntlich gemacht sind (vgl. § 136  TKG). Stellungnahmen sind zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4,
53113 Bonn

oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de

BK11-18/001

Entscheidung

Stand: 14.02.2018

Mastodon