BK11-17-018
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG
§§ 77n Abs. 4, 134a TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG
Antrag der HochrheinNet GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren gemäß § 77n Abs. 4 TKG i.V.m. § 132 und § 134a TKG
Die HochrheinNet GmbH hat mit Schreiben vom 02.11.2017, eingegangen bei der Bundesnetzagentur am 07.11.2017, folgenden Antrag auf Beilegung eines Streits mit der Stadt Waldshut-Tiengen GmbH gestellt:
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK11-17/018 geführt.
Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 (Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) findet am 08.12.2017, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.
Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung berührt werden, können die Beiladung zum Verfahren beantragen. Entsprechende Anträge sind zu richten an
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4,
53113 Bonn
oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de
Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen – mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – kann in der Geschäftsstelle Beschlusskammern bei der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 8:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 02 28/14-47 12 oder -47 16 eingesehen werden.
Der Antrag kann außerdem gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur unter der o. g. Telefonnummern angefordert werden.
Den Beteiligten wird, soweit Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren beabsichtigt sind, die Möglichkeit eingeräumt, diese bis zum 06.12.2017 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Es ist zudem eine Fassung der Stellungnahme einzureichen, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unkenntlich gemacht sind (vgl. § 136 TKG). Stellungnahmen sind zu richten an die
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4,
53113 Bonn
oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de
Die nach § 77n Abs. 4 Satz 2 TKG zweimonatige Entscheidungsfrist endet am 08.01.2018.
BK11-17/018
Stand: 23.11.2017