BK11-17-015 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG

§§ 77n Abs. 4, 134a TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG
Antrag der eifel net GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren gemäß § 77n Abs. 4 TKG i.V.m. § 132 und § 134a TKG

Die eifel net GmbH hat mit Schreiben vom 20.10.2017, eingegangen bei der Bundesnetzagentur am 23.10.2017, folgenden Antrag auf Beilegung eines Streits mit der Ortsgemeinde Duppach gestellt:

  1. Es soll entschieden werden, dass die Antragsgegnerin gem. § 77b Abs. 2 TKG Informationen über die kommunalen passiven Netzinfrastrukturen im Bereich der Ortsgemeinde Duppach und entlang der Wege bis zur Ortsvermittlungsstelle in 54610 Büdesheim/Eifel, Am Kleeberg 22, bereitstellt.

  2. Es soll weiterhin entschieden werden, dass die Antragsgegnerin Informationen gem. § 77h Abs. 3 Ziff. 3 TKG zu laufenden oder geplanten Bauarbeiten an passiven Netzinfrastrukturen, die zum Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze geeignet sind bzw. vorgesehen sind, bereitstellen muss.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK11-17/015 geführt.

Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 11 (Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes) findet am 29.11.2017, 09:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung berührt werden, können die Beiladung zum Verfahren beantragen. Entsprechende Anträge sind zu richten an

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4,
53113 Bonn

oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de

Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen – mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – kann in der Geschäftsstelle Beschlusskammern bei der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 8:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 02 28/14-47 12 oder -47 16 eingesehen werden.

Der Antrag kann außerdem gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur unter der o.g. Telefonnummern angefordert werden.

Den Beteiligten wird, soweit Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren beabsichtigt sind, die Möglichkeit eingeräumt, diese bis zum 28.11.2017 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Es ist zudem eine Fassung der Stellungnahme einzureichen, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unkenntlich gemacht sind (vgl. § 136 TKG). Stellungnahmen sind zu richten an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 11
Tulpenfeld 4,
53113 Bonn

oder elektronisch an bk11.postfach@bnetza.de

Die nach § 77n Abs. 4 Satz 2 TKG zweimonatige Entscheidungsfrist endet am 27. 12. 2017.

BK11-17/015

Verfahrenseinstellung

Stand: 27.10.2017

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