BK11-17-009
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG
§§ 77n Abs. 1, 134a TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG
Antrag der eifel-net GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren gemäß §§ 77n Abs. 1, 134a TKG
hier: Tenor des Beschlusses
In dem Streitbeilegungsverfahren auf Antrag der eifel-net GmbH gegen die Gemeinde Gebsattel wegen Mitnutzung hat die Beschlusskammer 11 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Beschluss vom 12.10.2017 die folgende Entscheidung getroffen:
Die Antragsgegnerin wird unter Ablehnung ihrer Anträge gemäß § 77d Abs. 1 S. 1 TKG verpflichtet, der Antragstellerin die Mitnutzung des Leerrohrverbundes im Bereich der Neusitzer Straße und im Verlauf der Hauptstraße bis zur Kirnberger Straße 1 zu gewähren und innerhalb eines Monats ab Zugang des Beschlusses ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten.
BK 11-17/009
BK11-17-009_Beschluss_öffentliche Fassung (PDF, 5 MB)
Stand: 17.10.2017